Erstellung von Feuerwehrplänen

Feuerwehrplan nach DIN 14095

Im Brandfall muss jeder Eigentümer und Betreiber von Gebäuden wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Notwendige und grundlegende Anforderungen dafür sind in der jeweiligen Landesbauordnung definiert.

Für Sonderbauten u. ä. Gebäude werden zur Orientierung der Einsatzkräfte Feuerwehrpläne gefordert und erstellt. Sie sind eine grundlegende Säule zur Erreichung des Einsatzzieles.

 

Feuerwehrpläne sind ein wesentliches Hilfsmittel zur Sicherstellung der Orientierung und Sicherheit für die eingesetzten Feuerwehreinsatzkräfte. 

Ein Feuerwehr(einsatz)plan gliedert sich in folgende Teile:
 

  • Objektinformationen (DIN A4)
  • Übersichtsplan (DIN A3)
  • Geschosspläne (DIN A3)
  • ggf. Sonderpläne (Löschwasserrückhaltung, RWA-Übersichtsplan)
     

Feuerwehrpläne müssen kontinuierlich auf aktuellem Stand gehalten werden!


Änderungen im baulichen und betrieblichen Bereich, z. B. Änderung der Flucht- und Rettungswege oder zusätzliche Lagerung brandgefährlicher Stoffe usw., sind unverzüglich anzuzeigen und müssen in den Feuerwehrplänen eingetragen werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle zwei Jahre von einer Sachkundigen Person überprüfen zu lassen.

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