Externe Brandschutzbeauftragte

Brandschutz - der unterschätzte Gewinn

In Bezug auf Brandschutz im Unternehmen hat die gesetzeskonforme Umsetzung eine besondere Bedeutung und wird häufig unterschätzt.
Immer wieder berichten Medien von Schadenfällen mit beachtlichen juristischen und wirtschaftlichen Folgen.

Externer Brandschutzbeauftragter

Deshalb ist auch für Ihr Unternehmen effektiver und umsichtiger vorbeugender Brandschutz unter Berücksichtigung baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer sowie abwehrender Maßnahmen unerlässlich.
In der Vorbeugung haben Sie Zeit aber, im Schadenfall ist sofortiges, umsichtiges Handeln zum Schutze aller obligat.

Bedingt durch die gesetzlichen Anforderungen und Schadensereignisse aus der Vergangenheit sowie Weiterentwicklungen ergeben sich praxisbezogene Brandschutzkonzepte. Voraussetzung dafür sind Know-how der handelnden Personen, Reflexion aus Erfahrungen und Umsetzung innovativer Lösungen. Dafür stehen wir auch weiterhin mit unseren ehrenamtlichen Führungsfunktionen in der Feuerwehr für unsere Kundennähe in der Praxis.

Nach den aktuellen technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 sollen Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung nach Möglichkeit einen Brandschutzbeauftragten bestellen.

Gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Information DGUV-I 205-003 sollen in Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung vorzugsweise Personen mit Feuerwehrerfahrung als Brandschutzbeauftragte eingesetzt werden.

Wir übernehmen die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten und beraten Sie in allen Fragen des Brandschutzes. Profitieren Sie von einem kompetenten und engagierten Team. Wir zeigen Ihnen Ihre Optimierungspotenziale auf und bieten dazugehörige praxisbezogene Lösungen.

Sprechen Sie uns gerne an.

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