Feuerwehrbedarfsplanung

Der Feuerwehrbedarfsplan ist zunächst eine fachliche Gefährdungsbeurteilung zu den Risiken und Anforderungen innerhalb einer Gemeinde. Somit ist dieser maßgeblich zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu bewerten. Dieser SOLL-IST Abgleich bildet die Entscheidungsgrundlage für den Träger der Feuerwehr zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach dem Brandschutzgesetz.

Ziel ist es, für eine leistungsfähige Feuerwehr den erforderlichen Bedarf unter Berücksichtigung der ermittelten Risiken festzustellen. Die daraus ergebenden Maßnahmen bilden die zukünftigen Aufgaben und Investitionen für den Träger. Da das Aufstellen einer leistungsfähigen Feuerwehr eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe ist, muss der Feuerwehrbedarfsplan auch von der Gemeindevertretung beschlossen werden. Alle Förderungen und Zuschüsse hängen letztendlich davon ab.


Als Schutzziel wird ein kritischer Wohnungsbrand angenommen, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit gleichermaßen für alle Gemeinden in Schleswig-Holstein zutrifft. Das Ergebnis der fachlichen Risikobeschreibung kann aber auch die Definition eines höherwertigen Schutzziels ergeben.
 

Wir unterstützen Sie in allen Phasen Ihrer Planung!

  • Bestandsaufnahme und Risikobewertung (Ortstermine)
  • Analyse der Gefahrenpotenziale und der Feuerwehrstruktur (Fahrzeuge, Technik, Ausrüstung und Standorte / Nachbarfeuerwehren)
  • Aufbereitung des IST-SOLL-Abgleichs (Anforderungen an die Struktur und Leistung)
  • Erstellung eines Umsetzungskonzepts
     

Für weitere Informationen Sprechen Sie uns gerne an.

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